Die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen der austro mechana
Im Bereich der mechanisch musikalischen Rechte gibt es grundsätzlich keine Sozialabzüge. Als Ausnahme davon ist gesetzlich festgelegt, dass 50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE) gewidmet werden muss. Für die Vergabe der Mittel im Einzelnen ist ein Verwaltungsrat SKE mit Ausschüssen für Soziale Einrichtungen, Förderungen der E-Musik und Förderungen der U-Musik eingerichtet
Wichtige Themen für Mitglieder
Ausführliche Details über die Richtlinien für die Vergabe der Mittel, das Budget und die SKE-Jahresberichte finden Sie auf der
Homepage der SKE.