Staatsaufsicht
Eine Verwertungsgesellschaft darf ihre Geschäftstätigkeit gemäß dem Verwertungsgesellschaften-Gesetz nur aufgrund einer Betriebsgenehmigung ausüben. Weiters überwacht die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften (KommAustria) insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des Verwertungsgesellschaften-Gesetzes.