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Welche Musikrechte sind für eine Online-Musiknutzung zu erwerben?

In dem Ausmaß, in dem urheberrechtlich geschützte musikalische Werke in Online-Produktionen verwendet werden, sind die entsprechenden Nutzungsbewilligungen im Voraus einzuholen und die Lizenzgebühren zu bezahlen. Folgende Bereiche sind zu unterscheiden:
  1. Recht der Vervielfältigung
  2. Zurverfügungstellungsrecht (bzw. Senderecht)
  3. Leistungsschutzrecht
  4. Bearbeitungsrecht für Klingeltöne
  5. Synchronisations– bzw. Herstellungsrecht

1. Recht der Vervielfältigung und VerbreitungDas Recht der Vervielfältigung und Verbreitung ist bei uns zu erwerben.Gegen Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühr (s. "Tarife") erteilt die austro mechana die sogenannte Werknutzungsbewilligung. Diese umfasst das Recht, ein oder mehrere musikalische Werke bzw. Ausschnitte daraus aufzunehmen und in jeder technischen Art zu vervielfältigen, einschließlich des Uploads auf Server sowie der Speicherung im Endgerät des Konsumenten.

Die Werknutzungsbewilligung gilt nur für den privaten bzw. eigenen Verbrauch des Letztverbrauchers, der Kunde unseres Vertragspartners ist. Weitere kommerzielle Nutzungen sind damit nicht genehmigt bzw. muss für diese eine gesonderte Werknutzungsbewilligung erworben werden.

Dies alles gilt auch im Fall der Verwendung von Archivmusik sowie von Auftragsmusik, sofern der Auftragskomponist von uns vertreten wird.

Nicht umfasst ist mit der Werknutzungsbewilligung das Recht zur Nutzung eines Werkes in Verbindung mit Werken anderer Gattungen (z.B. Film; Bildern) und das Recht am Notenbild oder Textbild. Auch können keine Werknutzungsbewilligungen für dramatisch-musikalische Werke, weder vollständig noch für Querschnitte oder größere Teile, erteilt werden.

2. Zurverfügungstellungsrecht (bzw. Senderecht)
Dieses liegt bei der AKM. Um eine möglichst einfache Abwicklung zu ermöglichen, wurden wir von der AKM beauftragt, für diverse Arten der Online-Nutzungen dieses Recht auch zusammen mit dem Recht der Vervielfältigung zu vergeben. Siehe dazu auch unter "Tarife". Bei Webradio, Web-TV und Simulcasting sind von der AKM die Senderechte zu erwerben.

3. Leistungsschutzrecht
Wird bei einer Online-Nutzung Musik von einem Handelstonträger (z.B. CD) verwendet, so ist für die Verwendung der jeweiligen Aufnahme das Leistungsschutzrecht vom jeweiligen Tonträgerproduzenten zu erwerben. Für nicht-interaktives Webradio ist der Erwerb dieses Rechtes über die LSG möglich. Bei Archivmusik ist dieses bereits im Tarif des Archivmusikverlages inkludiert, bei Auftragsmusik ist dieses Recht in der Regel vom Auftragskomponisten in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Produzent zu erwerben.

4. Bearbeitungsrecht für Klingeltöne

Da die Produktion von Klingeltönen immer mit einer Kürzung oder/und Veränderung des jeweiligen musikalischen Werkes verbunden ist, ist dafür ein Bearbeitungsrecht vom Urheber bzw. Verlag zu erwerben.


5. Synchronisations- bzw. HerstellungsrechtIm Rahmen der erteilten Werknutzungsbewilligung ist grundsätzlich keine zusätzliche Zustimmmung des betroffenen Rechteinhabers (z.B. des Komponisten) mehr notwendig. Für manche Online-Nutzungen ist allerdings aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechtes zusätzlich das Synchronisations – bzw. Herstellungsrecht zu erwerben. Dies ist erforderlich, wenn das Werk nicht originalgetreu (z.B. gekürzt) wiedergegeben wird oder wenn das Werk beispielsweise für weltanschauliche, politische oder Werbezwecke oder für die Untermalung erotischer Inhalte verwendet werden soll. Der Urheber kann in diesem Fall seine Zustimmung verweigern oder an Bedingungen knüpfen. Nimmt ein Verlag für den Urheber diese Rechte wahr, so ist die Anfrage an den jeweiligen Musikverlag zu richten.

Über schriftliche Anfrage identifiziert die austro mechana den für Österreich zuständigen Musikverlag. Diese Anfrage ist kostenpflichtig, wobei Kosten nur dann anfallen, wenn wir den Verlag bzw. den jeweiligen Rechteinhaber auch tatsächlich nennen können. Alle unser Auskünfte werden schriftlich erteilt. Anfragen richten Sie bitte an Frau Karin Schober-Schärf (e-mail: karin.schober-schaerf@aume.at)

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AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
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