Werkanmeldungen
Für alle Werke, deren Rechte wir wahrnehmen, benötigen wir die Anmeldung zur
Registrierung in unserer Datenbank. Ohne Werkanmeldung können wir keine Tantiemenabrechnung durchführen !
Für Manuskriptwerke muss klarerweise der
Urheber die Meldung durchführen, sind mehrere Urheber beteiligt, sollte die Anmeldung durch alle beteiligten Urheber erfolgen. Bei
verlegten Werken genügt grundsätzlich die Anmeldung des Verlages, eine zusätzliche Anmeldung durch den bzw. die Urheber ist aber dennoch sinnvoll.
AKM und austro mechana haben eine gemeinsame Werkedatenbank. Eine einzige Werkanmeldung für beide Gesellschaften ist daher ausreichend. Sie können das Werkanmeldeformular in der austro mechana oder in der AKM anfordern oder Ihre Werke online anmelden (Werkanmeldung). Falls Sie nicht mehr wissen sollten, ob Sie ein Werk schon angemeldet haben oder nicht, können Sie dies über die Werksuche feststellen.
Achtung: Eine Titelangabe auf der CD oder auf einem Rundfunkprogramm allein
genügt nicht für die Tantiemenverrechnung!
Anmeldefristen:
Anmeldungen, die bis zum 15. Jänner bei uns eingehen, können berücksichtigt werden für:
- austro mechana Abrechnung für das 2. Halbjahr des Vorjahres und für die Radio und TV-Abrechnung des Vorjahres.
- AKM-Österreich-Abrechnung für das Vorjahr
Anmeldungen, die bis zum 15. Juli bei uns eingehen, können berücksichtigt werden für:
- austro mechana Abrechnung für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres.
Nach den genannten Terminen einlangende Werkanmeldungen können erst für die folgende Abrechnungsperiode berücksichtigt werden.