Die Leistungen der Austro Mechana
Wir vertreten weltweit die mechanisch-musikalischen Rechte der Komponisten, Textautoren und Musikverleger, die mit uns einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Wir nennen sie Bezugsberechtigte.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte und Ansprüche aus der Vervielfältigung und Verbreitung an den musikalischen Werken unserer Bezugsberechtigten.
- Phono
Lizenzgebühren aus Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung auf allen Arten von Tonträgern ("Audio")
- Multimedia
Lizenzgebühren aus der Vervielfältigung und Verbreitung auf audio-visuellen Medien (wie z.B. CD-ROM, DVD, VHS-Kassette, etc.), nicht aber für die Herstellung von unabhängigen Filmproduktionen (z.B. Kino)
- Radio/TV
Lizenzgebühren für Aufnahmen und Überspielungen zu Sendezwecken des ORF sowie aller Privatradio und Privatfernseh-Unternehmen, soweit es sich um Eigen-, Auftrags- und Coproduktionen handelt. Nur in diesem Bereich vergibt die austro mechana auch das Synchrecht bzw. Herstellungsrecht, beschränkt auf Fernsehzwecke.
- Online
Lizenzgebühren für das Speichern / Überspielen auf Servern für Streamen und Downloaden sowie das Downloaden durch den Konsumenten
- Leerkassettenvergütung
Vergütungsanspruch beim Verkauf unbespielter Träger für Aufnahmen / Überspielungen zum privaten Gebrauch
- Miete
Lizenzgebühren für das (entgeltliche) Vermieten von Videos oder DVD in Videotheken
- Leihe
Vergütungsanspruch für das Verleihen von Tonträgern und Bildtonträgern durch Bibliotheken
Die für unsere Bezugsberechtigten kassierten Tantiemen werden nach den Regeln der Allgemeinen Verteilungsbestimmungen drei mal pro Jahr nach Abzug der Spesen ausbezahlt.