Der Wahrnehmungsvertrag
Durch Abschluss des Wahrnehmungsvertrages wird die austro mechana mit der Wahrnehmung der Rechte betraut, die unter unseren Leistungen aufgezählt
sind. Dieser Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die der Urheber schon
geschaffen hat und noch schaffen wird, so lange der Wahrnehmungsvertrag
aufrecht besteht ("Vorausabtretung").
Der Urheber kann somit über die der austro mechana eingeräumten Rechte nicht mehr allein rechtlich wirksam verfügen. Die austro mechana
übernimmt für ihn die Marktbeobachtung, Tarifverhandlungen mit Nutzern
und Vergabe der erforderlichen Bewilligungen, Inkasso, Kontrolle und
Abrechnung der Lizenzgebühren.
Für die weltweite Wahrnehmung dieser
Aufgaben arbeitet die austro mechana mit ausländischen Schwestergesellschaften zusammen.