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Der Wahrnehmungsvertrag

Durch Abschluss des Wahrnehmungsvertrages wird die austro mechana mit der Wahrnehmung der Rechte betraut, die unter unseren Leistungen aufgezählt sind. Dieser Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die der Urheber schon geschaffen hat und noch schaffen wird, so lange der Wahrnehmungsvertrag aufrecht besteht ("Vorausabtretung").

Der Urheber kann somit über die der austro mechana eingeräumten Rechte nicht mehr allein rechtlich wirksam verfügen. Die austro mechana übernimmt für ihn die Marktbeobachtung, Tarifverhandlungen mit Nutzern und Vergabe der erforderlichen Bewilligungen, Inkasso, Kontrolle und Abrechnung der Lizenzgebühren.

Für die weltweite Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeitet die austro mechana mit ausländischen Schwestergesellschaften zusammen.

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Mitgliedschaft

Ansprechpartner

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Gabriele Allgaier
Tel: +43 (0)1 717 87 631
Fax: +43 (0)1 712 71 36

AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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