Was versteht man unter Downloaden?
Übertragung
einer Datei über ein Netzwerk (z.B. Internet; Mobilfunknetz) von einem
anderen PC, einem Server, einer Website auf einem anderen PC, etc. zu
einem lokalen PC oder sonstigen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) und
Speicherung dieser Datei auf dem lokalen PC bzw. Endgerät. Die Datei
kann typischerweise erst nach Abschluss der Übertragung der gesamten
Datei konsumiert werden. Eine Kombination mit einem Streaming-Vorgang
ist aber möglich.
TOP
Was versteht man unter Streaming?
Übertragung
einer Datei in einem kontinuierlichen Datenstrom über ein Netzwerk
(z.B. Internet; Mobilfunknetz) von einem anderen PC, einem Server,
einer Website auf einem anderen PC, etc. zu einem lokalen PC oder
sonstigen Endgerät (z.B. Mobiltelefon), wobei die Datei bereits während
der Übertragung in Echtzeit konsumiert werden kann. Die Datei wird
typischerweise nicht auf dem auf dem lokalen PC bzw. Endgerät
gespeichert. Eine Kombination mit einem Downloadvorgang ist aber
möglich.
TOP
Ich möchte vom Internet herunter geladene Musik auf meine Homepage stellen
Zu den Rechten, die Sie bei der Verwendung von Musik auf einer Homepage benötigen, siehe unter "Musiknutzer - Online". Bitte beachten Sie, dass dieser Rechteerwerb natürlich auch für ein Musikstück erforderlich ist, welches von einer legalen Musikplattform downgeloadet wurde. Die Rechte, für die beim Kauf eines solchen Downloads bezahlt wird, umfassen nämlich nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch, nicht aber die Weiterverwendung des Musikstückes z.B. auf einer Homepage.
TOP
Eine Band will eigene Musikstücke auf ihrer Homepage präsentieren
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich bei den Aufnahmen der Band um selbst komponierte Werke oder um Fremdkompositionen handelt. Zu selbstkomponierten Werken siehe die nächste FAQ.
Für ausübende Künstler (Bands, Einzelinterpreten), die Fremdkompositionen als Hörbeispiele anbieten, können wir nach Vereinbarung ein Tarifpaket für die Rechte von austro mechana und AKM anbieten. Bitte beachten Sie, dass für Bearbeitungen von Werken auch das Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht einzuholen ist.
TOP
Ich möchte als Komponist/Songtexter meine eigenen Werke auf meiner Homepage präsentieren
Sie können als Mitglied von
austro mechana und AKM Ihre eigenen Werke in voller Länge auf Ihrer eigenen Website präsentieren, ohne an austro mechana und AKM Lizenzgebühren bezahlen zu müssen, sofern der Abruf durch den Endverbraucher kostenlos erfolgt und keine Rechte Dritter (z.B. Musikverlag) berührt werden. Sollten Sie Ihre Aufnahmen bei einem Plattenlabel veröffentlicht haben, benötigen Sie die Zustimmung des Labels.
TOP
Ein Musikverlag bietet Hörproben aus seinem Repertoire auf seiner Homepage an
Unter der Voraussetzung, dass es sich um Werke aus dem verlagseigenen
Repertoire handelt, können Hörproben bis zu einer Länge von maximal 1/3 der Gesamtdauer des Werkes auf der
eigenen Website des Musikverlages präsentiert werden, ohne dass dafür
Lizenzgebühren an austro mechana und AKM zu entrichten sind. Die
Dauer dieser Hörproben darf jedoch jeweils 5 Minuten nicht überschreiten.
Sollten
Sie längere Hörproben anbieten wollen, kontaktieren Sie uns bitte.
TOP
Ein Plattenlabel bietet Hörproben aus seinem Repertoire auf seiner Homepage an
Unter der Voraussetzung, dass es sich um Titel aus dem labeleigenen Repertoire handelt, können Gratis-Hörproben zu Streaming-Zwecken bis max. 45 Sekunden Länge auf der eigenen Website des Plattenlabels präsentiert werden, ohne dass dafür Lizenzgebühren an austro mechana und AKM zu entrichten sind.
Sollten Sie längere Hörproben anbieten wollen, kontaktieren Sie uns bitte.
TOP
Auf meiner Homepage sollen Notenbeispiele dargestellt werden
Die Rechte an der Darstellung von Noten- und Textbildern werden durch die Musikverlage selbst wahrgenommen. Wenden Sie sich daher bitte an den zuständigen Musikverlag.
TOP