Videotheken
Abgeltung der Musikrechte
Die austro mechana nimmt die Ansprüche der von ihr vertretenen Rechteinhaber für die Vermietung von Videofilmen gem. § 16a UrhG wahr. Dafür gibt es pauschalierte Entgeltzahlungen je nach Größe der Videothek. Die Rechte für Musik in amerikanischen Spielfilmen werden in der Regel nicht von uns wahrgenommen.
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Höhe des Vergütungsanspruches
Die Tarife für die Vermietung von Videofilmen sind:
- € 31,98 pro Vermietstandort
bei einem Bestand von weniger als 2.500 Videofilmen
- € 63,96 pro Vermietstandort
bei einem Bestand von mehr als 2.500 Videofilmen
Die Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich 20 % Ust.
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Abwicklung
Durch eine
mit der WKO abgestimmte Pauschalregelung entsteht für die Videotheken kein
Verwaltungsaufwand. Die austro mechana verzichtet auf den ihr zustehenden
Rechnungslegungsanspruch, soweit die Abgeltung durch die Pauschalzahlung
erledigt wird. Der Rechnungsversand erfolgt ein mal pro Jahr durch die austro
mechana.
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