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Videotheken

Abgeltung der Musikrechte

Die austro mechana nimmt die Ansprüche der von ihr vertretenen Rechteinhaber für die Vermietung von Videofilmen gem. § 16a UrhG wahr. Dafür gibt es pauschalierte Entgeltzahlungen je nach Größe der Videothek. Die Rechte für Musik in amerikanischen Spielfilmen werden in der Regel nicht von uns wahrgenommen.

Höhe des Vergütungsanspruches

Die Tarife für die Vermietung von Videofilmen sind:

  • € 31,98 pro Vermietstandort
    bei einem Bestand von weniger als 2.500 Videofilmen
  • € 63,96 pro Vermietstandort
    bei einem Bestand von mehr als 2.500 Videofilmen

Die Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich 20 % Ust.


Abwicklung

Durch eine mit der WKO abgestimmte Pauschalregelung entsteht für die Videotheken kein Verwaltungsaufwand. Die austro mechana verzichtet auf den ihr zustehenden Rechnungslegungsanspruch, soweit die Abgeltung durch die Pauschalzahlung erledigt wird. Der Rechnungsversand erfolgt ein mal pro Jahr durch die austro mechana.


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Ansprechpartner

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Peter Dienstl

Tel: +43 (0)1 717 87 650
Fax: +43 (0)1 717 87 778
AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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