Wofür muss eine Werknutzungsbewilligung von der austro mechana erworben werden?
Betreiber von Rundfunksendern oder Kabelfernsehsendern senden und verbreiten tagtäglich musikalische oder audiovisuelle Werke. Das dafür erforderliche Senderecht wird von der AKM wahrgenommen.
Die Rundfunk- und Fernsehanstalten verwenden für die Speicherung, Bearbeitung und Ausstrahlung der Werke zunehmend mechanische Speicher, üblicherweise Computer, oder Ton- bzw. Bildtonträger.
Für diese Vervielfältigung von Werken im Rahmen von Eigen-, Auftrags- und Coproduktionen ist somit auch eine Werknutzungsbewilligung der austro mechana erforderlich.
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Was umfasst die Werknutzungsbewilligung für Radiosender?
Die austro mechana hat mit dem ORF und den privaten Hörfunkveranstaltern Gesamtverträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen ist der Betreiber eines Rundfunksenders berechtigt, für eigene Sendezwecke Werke aus dem Repertoire der austro mechana aufzunehmen bzw. von bestehenden Aufnahmen zu überspielen.
Schon die Überspielung einer CD auf einen Computer zu Sendezwecken stellt eine Vervielfältigung dar, für die eine Bewilligung zu erwerben ist.
Das Entgelt für Privatradiosender beträgt 1,75% der Einnahmen. Zu den Einnahmen zählen alle programmbezogenen Umsatzerlöse, insbesondere klassische Werbung und Sonderwerbeformen.
Mit dem ORF wurde eine Pauschalvereinbarung getroffen, die sowohl Radio als auch TV umfasst. Die Höhe des Entgelts wurde durch eine Schiedskommission festgelegt.
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Was umfasst die Werknutzungsbewilligung für TV Sender?
Die austro mechana hat mit dem ORF und mit den privaten Kabel-TV Betreibern Gesamtverträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen ist der Vertragspartner berechtigt, Werke aus dem Repertoire der austro mechana für Sendezwecke aufzunehmen und zu überspielen, jedoch nur für Eigen-, Auftrags- und Coproduktionen. In diesem Rahmen wird dem Vertragspartner auch das Herstellungsrecht übertragen.
Das Entgelt beträgt bei
- bis 5 Prozent Musiknutzung 0,30 Prozent Beteiligung,
mindestens jedoch 0,0045 Euro pro Monat und Teilnehmer
- bis 15 Prozent Musiknutzung 0,90 Prozent Beteiligung,
mindestens jedoch 0,0137 Euro pro Monat und Teilnehmer.
Mit dem ORF wurde eine Pauschalvereinbarung getroffen, die sowohl Radio als auch TV umfasst. Die Höhe des Entgelts wurde durch eine Schiedskommission festgelegt.
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Hat man damit alle notwendigen Rechte erworben?
Neben den jedenfalls notwendigen Werknutzungsbewilligungen der austro mechana und der AKM sind je nach Programm und Tätigkeit des Senders unter Umständen noch andere Werknutzungsbewilligungen erforderlich.
So kann es notwendig sein, für einzelne Programme oder Programmteile Herstellungsrechte, Leistungschutzrechte etc. zu erwerben. Wir empfehlen, sich dazu bei den anderen Verwertungsgesellschaften zu informieren.
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