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Was versteht man unter einer ”Online-Nutzung” ?

Unter „Online-Nutzung“ versteht man die Nutzung eine Werkes, das auf digitalen Medien aufgenommen und über Netze (z.B. Internet, Mobilfunknetz, etc.) weitergeleitet wird und für dessen Wiedergabe eine eigene Software erforderlich ist.

Dabei kann der Abruf des Werkes als "Download" und/oder im "Streaming"- Verfahren erfolgen, je nachdem ob eine dauerhafte Speicherung auf ein Endgerät möglich ist oder nicht.


Welche Arten von Online-Nutzungen gibt es?

Folgende Arten der Online-Nutzungen können derzeit - ohne Anspruch auf die Vollständigkeit der Aufzählung - unterschieden werden:

Klingeltöne für Mobiltelefone
Darunter fallen sowohl mono- und polyphone Klingeltöne als auch sog. Realtones (auch Realtunes, Truetones oder Mastertones genannt). Typischerweise handelt es sich um Ausschnitte musikalischer Werke.

Audio-on-Demand (Download)
Komplette musikalische Werke können vom Enverbraucher von einem Ort und zur Zeit seiner Wahl ("on Demand") auf seinen PC bzw. ein sonstiges Engerät heruntergeladen und dort dauerhaft gespeichert werden.

  1. gegen Entgelt: der Endverbraucher bezahlt für dieses Service (z.B. pro Download, auf Subskriptionsbasis, etc.).
  2. unentgeltlich: das Service ist für den Endverbraucher gratis

Audio-on-Demand (Streaming)
Komplette musikalische Werke können vom Endverbraucher von einem Ort und zur Zeit seiner Wahl ("on Demand") im Streaming-Verfahren angehört, aber nicht auf der Festplatte seines PC bzw. in einem sonstigen Endgerät dauerhaft gespeichert werden.

  1. gegen Entgelt der Endverbraucher bezahlt für dieses Service (z.B. pro Stream, auf Subskriptionsbasis, etc.).
  2. unentgeltlich: das Service ist für den Endverbraucher gratis

Website mit Hintergrundmusik
Hintergrundmusik auf der Startseite bzw. Unterseite einer Website. Die Musik erklingt typischerweise automatisch, dem Endverbraucher wird keine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Musikwerken eingeräumt. Eine Downloadmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

Imagefilm auf Website
Präsentation eines Image- bzw. Wirtschaftsfilmes/Features über ein Unternehmen, ein Produkt, etc., auf einer Website. Der Abruf des Films erfolgt typischerweise durch den Endverbraucher von einem Ort und zur Zeit seiner Wahl ("on Demand") mittels Streaming oder Download.

Webradio
Vom Anbieter eigens für die Übertragung im Internet fix gestaltetes, nicht-interaktives Programm (sog. Webcasting), das musikalische Werke mit oder ohne Text enthält. Der Endverbraucher kann nicht zwischen einzelnen Musikwerken wählen.

Bitte beachten Sie den Unterschied zum sog. Simulcasting, bei dem ein terrestrisch oder per Satellit zu empfangenden Programm zeitgleich, unverändert über ein Netz übertragen wird.

Web-TV
Vom Anbieter eigens für die Übertragung im Internet fix gestaltetes, nicht-interaktives audiovisuelles Programm (sog. Webcasting), das musikalische Werke mit oder ohne Text enthält. Der Endverbraucher kann nicht aus einzelnen audiovisuellen Beiträgen auswählen.

Bitte beachten Sie den Unterschied zum sog. Simulcasting, bei dem ein terrestrisch oder per Satellit zu empfangendes Programm zeitgleich, unverändert über ein Netz übertragen wird.

Video-on-Demand
Videos, Filme, audiovisuelle Beiträge, etc. können vom Endverbraucher von einem Ort und zur Zeit seiner Wahl ("on Demand") auf seinen PC bzw. ein sonstiges Engerät heruntergeladen und dort dauerhaft gespeichert werden (Download) oder lediglich angesehen und angehört, aber nicht auf der Festplatte seines PC bzw. in einem sonstigen Endgerät dauerhaft gespeichert werden (Streaming).

  1. gegen Entgelt: der Endverbraucher bezahlt für dieses Service (z.B. pro Download bzw. Stream, auf Subskriptionsbasis, etc.).
  2. unentgeltlich: das Service ist für den Endverbraucher gratis

Beachten Sie bitte den Unterschied zu Web-TV (Webcasting).


Welche Musikrechte sind für eine Online-Musiknutzung zu erwerben?

In dem Ausmaß, in dem urheberrechtlich geschützte musikalische Werke in Online-Produktionen verwendet werden, sind die entsprechenden Nutzungsbewilligungen im Voraus einzuholen und die Lizenzgebühren zu bezahlen. Folgende Bereiche sind zu unterscheiden:

  1. Recht der Vervielfältigung
  2. Zurverfügungstellungsrecht (bzw. Senderecht)
  3. Leistungsschutzrecht
  4. Bearbeitungsrecht für Klingeltöne
  5. Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht

1. Recht der Vervielfältigung und VerbreitungDas Recht der Vervielfältigung und Verbreitung ist bei uns zu erwerben.Gegen Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühr (s. "Tarife") erteilt die austro mechana die sogenannte Werknutzungsbewilligung. Diese umfasst das Recht, ein oder mehrere musikalische Werke bzw. Ausschnitte daraus aufzunehmen und in jeder technischen Art zu vervielfältigen, einschließlich des Uploads auf Server sowie der Speicherung im Endgerät des Konsumenten.

Die Werknutzungsbewilligung gilt nur für den privaten bzw. eigenen Verbrauch des Letztverbrauchers, der Kunde unseres Vertragspartners ist. Weitere kommerzielle Nutzungen sind damit nicht genehmigt bzw. muss für diese eine gesonderte Werknutzungsbewilligung erworben werden.

Dies alles gilt auch im Fall der Verwendung von Archivmusik sowie von Auftragsmusik, sofern der Auftragskomponist von uns vertreten wird.

Nicht umfasst ist mit der Werknutzungsbewilligung das Recht zur Nutzung eines Werkes in Verbindung mit Werken anderer Gattungen (z.B. Film; Bildern) und das Recht am Notenbild oder Textbild. Auch können keine Werknutzungsbewilligungen für dramatisch-musikalische Werke, weder vollständig noch für Querschnitte oder größere Teile, erteilt werden.

2. Zurverfügungstellungsrecht (bzw. Senderecht)
Dieses liegt bei der AKM. Um eine möglichst einfache Abwicklung zu ermöglichen, wurden wir von der AKM beauftragt, für diverse Arten der Online-Nutzungen dieses Recht auch zusammen mit dem Recht der Vervielfältigung zu vergeben. Siehe dazu auch unter "Tarife". Bei Webradio, Web-TV und Simulcasting sind von der AKM die Senderechte zu erwerben.

3. Leistungsschutzrecht
Wird bei einer Online-Nutzung Musik von einem Handelstonträger (z.B. CD) verwendet, so ist für die Verwendung der jeweiligen Aufnahme das Leistungsschutzrecht vom jeweiligen Tonträgerproduzenten zu erwerben. Für nicht-interaktives Webradio ist der Erwerb dieses Rechtes über die LSG möglich. Bei Archivmusik ist dieses bereits im Tarif des Archivmusikverlages inkludiert, bei Auftragsmusik ist dieses Recht in der Regel vom Auftragskomponisten in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Produzent zu erwerben.

4. Bearbeitungsrecht für Klingeltöne

Da die Produktion von Klingeltönen immer mit einer Kürzung oder/und Veränderung des jeweiligen musikalischen Werkes verbunden ist, ist dafür ein Bearbeitungsrecht vom Urheber bzw. Verlag zu erwerben.

5. Synchronisations- bzw. HerstellungsrechtIm Rahmen der erteilten Werknutzungsbewilligung ist grundsätzlich keine zusätzliche Zustimmmung des betroffenen Rechteinhabers (z.B. des Komponisten) mehr notwendig. Für manche Online-Nutzungen ist allerdings aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechtes zusätzlich das Synchronisations - bzw. Herstellungsrecht zu erwerben. Dies ist erforderlich, wenn das Werk nicht originalgetreu (z.B. gekürzt) wiedergegeben wird oder wenn das Werk beispielsweise für weltanschauliche, politische oder Werbezwecke oder für die Untermalung erotischer Inhalte verwendet werden soll. Der Urheber kann in diesem Fall seine Zustimmung verweigern oder an Bedingungen knüpfen. Nimmt ein Verlag für den Urheber diese Rechte wahr, so ist die Anfrage an den jeweiligen Musikverlag zu richten.

Über schriftliche Anfrage identifiziert die austro mechana den für Österreich zuständigen Musikverlag. Diese Anfrage ist kostenpflichtig, wobei Kosten nur dann anfallen, wenn wir den Verlag bzw. den jeweiligen Rechteinhaber auch tatsächlich nennen können. Alle unser Auskünfte werden schriftlich erteilt. Anfragen richten Sie bitte an Frau Karin Schober-Schärf (e-mail: karin.schober-schaerf@aume.at)


An wen wird die Werknutzungsbewilligung vergeben?

Die Werknutzungsbewilligung für Online-Dienste wird grundsätzlich an das Unternehmen vergeben, dass den Online-Dienst dem Letztverbraucher anbietet („Dienste-Anbieter“, „Content Provider“).


Tarife

Die Tarifhöhe hängt von der jeweiligen Online-Nutzungsart ab. Unsere Tarifübersicht können Sie als PDF-Dokument downloaden.


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Online Produktion

Ansprechpartner

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Gerhard Neunteufl

Tel: +43 (0)1 717 87 700
Fax: +43 (0)1 712 71 36

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Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
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