Tarife für Audio Produktionen
Tarif für einzelne Audio-Produktionen
Dieser Tarif gilt generell für alle
Produzenten von Tonträgern.
Der Ablauf ist einfach: Sie senden uns die
Tonträgermeldung, wir prüfen diese und
senden Ihnen unsere Faktura über die
Lizenzgebühren für die aufgenommenen lizenzpflichtigen Kompositionen.
Nach Zahlungseingang erhält das von Ihnen
genannte Presswerk die Herstellgenehmigung bzw. die Werknutzungsbestätigung.
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Unter bestimmten Voraussetzungen
sind andere Abrechnungsmodalitäten möglich (siehe weitere Tarife).
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Tarif Audio-Produktion für BIEM / IFPI Vertragspartner
Der BIEM/IFPI-Standardvertrag wird mit Produzenten für langfristige Geschäftsbeziehungen abgeschlossen, eine entsprechende Bonität ist erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Produzent
- führt laufend Produktionen durch, welche in Österreich veröffentlicht werden und aus deren Verkauf ein jährliches Volumen an Urheberlizenzen von mindestens € 5.000,00 (excl. Ust) zu erwarten ist,
- hinterlegt bei Abschluss des Vertrages eine Kaution in Höhe von € 2.200,00 (excl. Ust) und leistet weiters laufend monatliche Teilzahlungen auf die Lizenzgebühren, die aus den Verkäufen des folgenden Abrechnungshalbjahres an unsere Gesellschaft abzurechnen sind,
- verfügt über eine gesetzeskonforme und übersichtliche Buchhaltung, welche die Lieferung genauer Aufstellungen der Eingangs- und Ausgangsbewegungen sowie deren Kontrolle ermöglicht,
- verfügt über ein Lager und über Unterlagen, die die Kontrolle der Ein- und Ausgangsbewegungen der Tonträger und des Lagerstandes ermöglichen,
- erstellt mindest einmal jährlich eine gezählte Inventur des Tonträgerbestandes,
- liefert der austro mechana Exemplare seiner Kataloge, Katalognachträge und Listen von Neuerscheinungen,
- liefert Exemplare der Liste der höchsten für Detailhändler bestimmten Abgabepreise (PPD) nach dem jeweils letzten Stand für jede Katalognummer.
Ein "Inkassoverzicht" für eigene Werke auf einer Produktion ist nicht möglich !
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Tarif Audio-Produktion für VTMÖ-Vertragspartner"Abrechner"
Dieser
Einzelvertrag kann aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen austro mechana und dem
VTMÖ abgeschlossen werden. Er wird allen Tonträgerproduzenten in Österreich
angeboten, die laufend produzieren und die die Übermittlung aller notwendigen
Unterlagen (Labelcopies, Verkaufsmeldungen und Nutzungsdaten) in
EDV-leserlicher Form in den zwischen austro mechana und VTMÖ vereinbarten
Formaten durchführen. Durch die standardisierte EDV-Meldung ist auch die
Abwicklung für die austro mechana einfacher. Dafür erhält auch der Produzent
einige Vorteile.
Voraussetzungen:
Der Produzent
- muss eine übersichtliche und genaue Buchhaltung
führen, welche die Lieferung genauer Aufstellungen an die Gesellschaft sowie die
Kontrolle dieser Aufstellungen ermöglicht,
- erstellt mindest einmal jährlich eine
gezählte Inventur des Tonträgerbestandes,
- liefert der austro mechana Exemplare seiner
Kataloge, Katalognachträge und Listen von Neuerscheinungen,
- liefert Exemplare der Liste der höchsten für
Detailhändler bestimmten Abgabepreise (PPD) nach dem jeweils letzten Stand für jede
Katalognummer.
- hinterlegt zum Abschluss des Vertrages
eine Kaution in Höhe von € 1.200,00
(excl. Ust) und leistet weiters Teilzahlungen auf die
Lizenzgebühren, die aus den Verkäufen der folgenden Abrechnungsperiode an unsere
Gesellschaft abzurechnen sind.
Ein „Inkassoverzicht“ für eigene Werke auf einer Produktion ist
nicht möglich !
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Tarif Audio-Produktion für VTMÖ-Vertragspartner "Pauschalierer"?
Dieser Einzelvertrag kann aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen austro mechana und dem
VTMÖ abgeschlossen werden. Er wird allen interessierten Produzenten in
Österreich angeboten, die eine Auflagenhöhe bis zu 2.500 Stück pro Produktion
nicht überschreiten.
Durch die standardisierte
EDV-Meldung ist die Abwicklung für die austro mechana einfacher.
Dafür erhält auch der Produzent einige Vorteile.
Voraussetzungen:
- Der Produzent übermittelt der austro
mechana alle notwendigen
Unterlagen (Musikalischer Inhalt des Tonträgers,
die Auflagenhöhe, das Presswerk und einen für Österreich gültigen Preis (PPD
oder DVD) in EDV-leserlicher Form in den zwischen austro mechana und VTMÖ vereinbarten
Formaten.
Ein „Inkassoverzicht“ für eigene Werke auf einer Produktion ist
nicht möglich !
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