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Tarife für Audio Produktionen

Tarif für einzelne Audio-Produktionen

Dieser Tarif gilt generell für alle Produzenten von Tonträgern.

Der Ablauf ist einfach: Sie senden uns die Tonträgermeldung, wir prüfen diese und
senden Ihnen unsere Faktura über die Lizenzgebühren für die aufgenommenen lizenzpflichtigen Kompositionen.

Nach Zahlungseingang erhält das von Ihnen genannte Presswerk die Herstellgenehmigung bzw. die Werknutzungsbestätigung.

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Unter bestimmten Voraussetzungen sind andere Abrechnungsmodalitäten möglich (siehe weitere Tarife).


Tarif Audio-Produktion für BIEM / IFPI Vertragspartner

Der BIEM/IFPI-Standardvertrag wird mit Produzenten für langfristige Geschäftsbeziehungen abgeschlossen, eine entsprechende Bonität ist erforderlich.

Voraussetzungen:

Der Produzent

  • führt laufend Produktionen durch, welche in Österreich veröffentlicht werden und aus deren Verkauf ein jährliches Volumen an Urheberlizenzen von mindestens € 5.000,00 (excl. Ust) zu erwarten ist,
  • hinterlegt bei Abschluss des Vertrages eine Kaution in Höhe von € 2.200,00 (excl. Ust) und leistet weiters laufend monatliche Teilzahlungen auf die Lizenzgebühren, die aus den Verkäufen des folgenden Abrechnungshalbjahres an unsere Gesellschaft abzurechnen sind,
  • verfügt über eine gesetzeskonforme und übersichtliche Buchhaltung, welche die Lieferung genauer Aufstellungen der Eingangs- und Ausgangsbewegungen sowie deren Kontrolle ermöglicht,
  • verfügt über ein Lager und über Unterlagen, die die Kontrolle der Ein- und Ausgangsbewegungen der Tonträger und des Lagerstandes ermöglichen,
  • erstellt mindest einmal jährlich eine gezählte Inventur des Tonträgerbestandes,
  • liefert der austro mechana Exemplare seiner Kataloge, Katalognachträge und Listen von Neuerscheinungen,
  • liefert Exemplare der Liste der höchsten für Detailhändler bestimmten Abgabepreise (PPD) nach dem jeweils letzten Stand für jede Katalognummer.

Ein "Inkassoverzicht" für eigene Werke auf einer Produktion ist nicht möglich !

Zum BIEM/IFPI Tarifblatt >>


Tarif Audio-Produktion für VTMÖ-Vertragspartner"Abrechner"

Dieser Einzelvertrag kann aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen austro mechana und dem VTMÖ abgeschlossen werden. Er wird allen Tonträgerproduzenten in Österreich angeboten, die laufend produzieren und die die Übermittlung aller notwendigen Unterlagen (Labelcopies, Verkaufsmeldungen und Nutzungsdaten) in EDV-leserlicher Form in den zwischen austro mechana und VTMÖ vereinbarten Formaten durchführen. Durch die standardisierte EDV-Meldung ist auch die Abwicklung für die austro mechana einfacher. Dafür erhält auch der Produzent einige Vorteile.

Voraussetzungen:

Der Produzent

  • muss eine übersichtliche und genaue Buchhaltung führen, welche die Lieferung genauer Aufstellungen an die Gesellschaft sowie die Kontrolle dieser Aufstellungen ermöglicht,
  • erstellt mindest einmal jährlich eine gezählte Inventur des Tonträgerbestandes,
  • liefert der austro mechana Exemplare seiner Kataloge, Katalognachträge und Listen von Neuerscheinungen,
  • liefert Exemplare der Liste der höchsten für Detailhändler bestimmten Abgabepreise (PPD) nach dem jeweils letzten Stand für jede Katalognummer.
  • hinterlegt zum Abschluss des Vertrages eine Kaution in Höhe von € 1.200,00 (excl. Ust) und leistet weiters Teilzahlungen auf die Lizenzgebühren, die aus den Verkäufen der folgenden Abrechnungsperiode an unsere Gesellschaft abzurechnen sind.

Ein „Inkassoverzicht“ für eigene Werke auf einer Produktion ist nicht möglich !

Zum VTMÖ Einzelvertrag für Abrechner >>


Tarif Audio-Produktion für VTMÖ-Vertragspartner "Pauschalierer"?

Dieser Einzelvertrag kann aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen austro mechana und dem VTMÖ abgeschlossen werden. Er wird allen interessierten Produzenten in Österreich angeboten, die eine Auflagenhöhe bis zu 2.500 Stück pro Produktion nicht überschreiten.

Durch die standardisierte EDV-Meldung ist die Abwicklung für die austro mechana einfacher. Dafür erhält auch der Produzent einige Vorteile.

Voraussetzungen:

  • Der Produzent übermittelt der austro mechana alle notwendigen Unterlagen (Musikalischer Inhalt des Tonträgers, die Auflagenhöhe, das Presswerk und einen für Österreich gültigen Preis (PPD oder DVD) in EDV-leserlicher Form in den zwischen austro mechana und VTMÖ vereinbarten Formaten.

Ein „Inkassoverzicht“ für eigene Werke auf einer Produktion ist nicht möglich !

Zum VTMÖ Einzelvertrag für Pauschalierer >>


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Audio Produktion

Ansprechpartner

......................................
Tonträgerproduktionen

Eva Endlich
Tel:  +43 (0)1 717 87 634
Fax: +43 (0)1 712 71 36
......................................

Claudia Grabensteiner
Tel:  +43 (0)1 717 87 633
Fax: +43 (0)1 712 71 36

Vertragspartner

Franz Grabensteiner
Tel: +43 (0)1 717 87 635
Fax: +43 (0)1 712 71 36


AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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