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Urheberrechtsabgabe

Was ist die URA ?

Der Schöpfer eines künstlerischen Werkes bestimmt, wer welche kommerzielle Aktivität damit setzen darf. Im Zuge der Massennutzung von Musik hat der Gesetzgeber die Vervielfältigung für den privaten Bereich erlaubt, aber dafür eine pauschale Vergütung eingeführt, die so genannte Leerkassettenvergütung.

URA = Urheberrechtsabgabe ist die im Geschäftsalltag von Industrie und Handel verwendete Bezeichnung für die Leerkassettenvergütung.

Die austro mechana kassiert die Leerkassettenvergütung für Ihre eigenen Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) und auch für alle anderen Berechtigten, die durch die Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR vertreten werden.


Rechtsgrundlage

Lesen Sie in unserem Informationsblatt die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Welche Medien sind URA-pflichtig ?

Das Gesetz legt ganz allgemein fest, dass für jedes Trägermaterial, welches für Aufnahmen / Überspielungen von geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch geeignet oder bestimmt ist, die Vergütung zu entrichten ist.

URA-pflichtig sind somit:

  • Audio- und Videoleerkassetten
  • DAT
  • Minidisc
  • CD-R/-RW Data
  • CD-R/-RW Audio
  • Kamerakassetten
  • bespielbare DVD
  • integrierte und wechselbare MP3-Speicher
  • Festplatten in MP3-Jukeboxes
  • Festplatten in bzw. für DVD-Recorder,  Sat-Receiver u.a. UE-Geräten
  • USB-Sticks
  • Festplatten in / für Desktop Computer
  • Festplatten / Festspeicher in / für mobile(n) Computer(n), Notebooks, Tablets u.a.
  • Externe Festplatten
  • Externe Multimedia-Festplatten

Warum heben wir Vergütungen auf interne und externe Festplatten in PC, Notebooks u.ä. ein ?

  • Laut österr. Urheberrechtsgesetz hat jede(r) das Recht, urheberrechtlich geschützten Content (Musik, Film, Literatur etc.) zum eigenen und privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu kopieren. Dafür steht den betroffenen Rechteinhabern eine angemessene Abgeltung zu - das ist die Urheberrechtsabgabe (URA) oder auch Leerkassettenvergütung.
  • Die betroffenen Rechteinhaber sind Autoren, Musiker, Komponisten, Schauspieler, Filmregisseure, Verlage, kleine und große Musikproduzenten, Textautoren - also die österreichischen Künstler und Kreativwirtschaft.
  • Die URA wurde 1980 in Österreich eingeführt. Waren ursprünglich nur die Kassetten davon erfasst, wurde sie nach und nach im Zuge des technologischen Wandels und der mittlerweile zahlreichen Möglichkeiten des Kopierens auf digitale Medien wie CD-R und DVD-R, MP3 Player, USB-Sticks und Festplatten in DVD Recordern und Sat-Receiver ausgedehnt.
  • Einfaches Handling, digitale Qualität, sinkende Preise haben in den letzten Jahren dazu geführt, mehr und mehr auf Festplatten zu kopieren und weniger auf CD und DVD. Die Verkäufe dieser Produkte gehen massiv zurück.
  • Die Ausstattung der privaten Haushalte mit PCs, Notebooks und externen Festplatten hat sich im Vergleich dazu von 2003 auf 2010 etwa verdreifacht.
  • Die Speicherkapazitäten haben sich vervielfacht. Z.B hat sich bei externen Festplatten der Schwerpunkt in den TB-Bereich (= 1.000 GB) verlagert.
  • Größere Speicherkapazitäten - größere Nutzung: Audio- und Video-Inhalte auf den Festplatten haben sich von 2003 auf 2010 vervielfacht.
  • Ein privater User hat im Durchschnitt rund 2 ½ Tausend Musiktitel auf der internen Festplatte, die Bandbreite reicht bis weit über 30 Tausend Musiktitel!
  • Auf der externen Festplatte hat ein privater User im Durchschnitt über 5 ½ Tausend, auf einer Multimediafestplatte sogar im Durchschnitt 7 ½ Tausend Musiktitel gespeichert, die Bandbreite bei externen Festplatten reicht bis über 150 Tausend Titel!!!
  • Nur ein geringer Teil des auf PCs, Notebooks und externen Festplatten gespeicherten Audio- und Video-Contents wurde von Internetplattformen, wie. z.B. iTunes, gekauft.
  • Im Lauf der Jahre wurden die Tarife auch an die sinkenden Produktpreise angepasst. Fazit: die Speicherkapazitäten haben sich in den Jahren 1998 bis 2008 verzehnfacht (Handys und PC ausgenommen), die Einnahmen haben sich jedoch nur verdoppelt. Seit dem Jahr 2008 sind die Einnahmen jedoch um ca. 30 % zurückgegangen, sodass sie im Jahr 2010 auf dem Niveau von 2002 stehen - dies in Zeiten, in denen mehr Technologie als jemals zuvor zum Kopieren zur Verfügung steht und mehr kopiert wird's als jemals zuvor.
  • Die URA wird nur von den Verwertungsgesellschaften eingehoben. 50 % der Einnahmen stehen dem Fonds für soziale und kulturelle Förderungen (SKE) der Verwertungsgesellschaften zur Verfügung. Damit werden Nachwuchskünstler in Österreich gefördert, aber auch soziale Förderungen z.B. in Notlagen, Alterszuschüsse u.ä. finanziert.
  • Der Rückgang bei den Einnahmen bedeutet nicht nur ein langsames Austrocknen der Fördertöpfe, sondern auch einen starken Rückgang bei den Einnahmen der Künstler.
  • Der Tarif beträgt für die Mehrheit der betroffenen Festplatten je nach Speicherkapazität zwischen € 12,- und € 15,-. Der Tarif orientiert sich an der Nutzung laut Untersuchungsergebnissen. Die kürzlich in Deutschland verlautbarte Gerätevergütung für PC beträgt € 15,-.
  • Abgrenzung: unterm Strich zahlt die Vergütung nur der private Nutzer, für die Nutzung in Firmen und Institutionen wie Krankenhäuser und Ämter ist keine Vergütung zu zahlen bzw. kann diese zurückgefordert werden.
  • Nachdem die Wirtschaftskammer Österreich Verhandlungen abgelehnt hat, haben wir die Tarife im Juli 2010 veröffentlicht, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Wer zahlt URA ?

  • Importeur
  • Hersteller
  • Händler

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vergütung derjenige zu leisten hat, der das unbespielte Trägermaterial vom Inland oder vom Ausland aus als erster in Österreich verkauft. Dies ist in der Regel der Importeur, im Falle einer inländischen Produktion ist es der Hersteller.

Die Leerkassettenvergütung wird in der Folge auf jeder Handelsebene weiterverrechnet und ist somit für den Händler ein Durchlaufposten. Jeder Händler haftet jedoch wie ein Bürge und Zahler für die Entrichtung der Leerkassettenvergütung, soferne seine Bezugsmenge an unbespieltem Trägermaterial je Halbjahr über der so genannten Bagatellgrenze liegt (5.000 Spielstunden Audio oder 10.000 Spielstunden Video). Kleine Händler sind somit von der Haftung ausgenommen.

Letztlich zahlt jedoch der Konsument im Rahmen des Gesamtpreises die Leerkassettenvergütung. Der Konsument ist ja auch derjenige, der urheberrechtlich geschützte Musik, Bilder, Filme usw. auf das Trägermaterial privat überspielt.


Welche Tarife gibt es ?

  • Autonomer Tarif ("Wiener Zeitungs-Tarif")
  • Vertragstarif

Für Nichtvertragspartner gilt der autonome Tarif, für Vertragspartner der ermäßigte Vertragstarif.

Ab 1.Oktober 2010 URA für
  • Festplatten in / für Desktop Computer
  • Festplatten / Festspeicher in / für mobile(n) Computer(n), Notebooks, Netbooks, Tablets u.a.
  • Externe Festplatten
  • Externe Multimedia Festplatten ohne Recording Funktion

Die Tarife verstehen sich ohne Ansprüche der Literar Mechana für die Speicherung geschriebener Texte und der VBK GmbH für die Speicherung von Bildern einschließlich Fotos, die nicht auf Bild- oder Bildschallträgern festgehalten oder durch Rundfunk gesendet wurden.

Da für diesen Tarif kein Gesamtvertrag mit der WKO abgeschlossen wurde, wird der Vertragstarif im Rahmen eines individuellen Einzelvertrages zwischen der austro mechana und dem Händler festgelegt. 

Hinweis:

Die erste Abrechnung für im Oktober 2010 in Verkehr gesetzte Festplatten ist daher bis längstens 15.Dezember 2010 fällig.

 
Zur Tarifübersicht >>


Vertragliche Regelungen

Das Bundesgremium des Radio- und Elektrohandels sowie andere Organisationen der WKO haben mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Der Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung regelt insbesondere

  • die einzelnen Medien mit dem entsprechenden Tarif (Punkt 4.)
  • die Rechnungslegung bzw. monatliche Meldung (Punkt 6.)
  • Ausstellung einer Gutschrift an die austro mechana (Punkt 6.)
  • die Zahlung der URA (Punkt 7.) sowie
  • die Überprüfung der Rechnungslegung durch die austro mechana (Punkt 10.).

Mit Abschluss des Einzelvertrages Leerkassettenvergütung mit der austro mechana gelten die ermäßigten Vertragstarife.

Meldung, Gutschrift und Zahlung müssen bis längstens 1 Monat und 15 Tage nach dem jeweiligen Abrechnungsmonat der austro mechana vorliegen.

Für Nichtvertragspartner gilt der autonome Tarif. Meldung, Gutschrift und Zahlung haben bis 10 Tage nach Monatsende zu erfolgen.


Meldeformular / Gutschrift

Für die Abrechnung der URA gemäß Punkt 6.1. des Gesamtvertrags Leerkassettenvergütung verwenden Sie bitte unser Meldeformular, welches zugleich auch als Gutschrift ausgestellt werden kann. Der Gutschriftsbetrag errechnet sich automatisch.

Die ausgefüllte Meldung / Gutschrift senden Sie bitte an

Frau Gisela Vitek
austro mechana
Baumannstrasse 10
1030 Wien

e-mail:     gisela.vitek@aume.at
Fax:         01/717 87 778

 
Zum Meldeformular >>


Händlerauskunft

Jeder Händler hat auf Aufforderung unter Angabe

  • der Stückzahl
  • der Marken
  • der Spiellängen bzw. der Kapazitäten und
  • der Art des Trägermaterials

darüber Auskunft zu geben, von wem er es bezogen hat.

Dieses besondere Kontrollinstrument wurde durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1989 geschaffen, um eine möglichst vollständige Markterfassung zu garantieren.


URA-Rückzahlung

Der Gesetzgeber hat in § 42 Abs 6 UrhG folgende zwei Fälle ausdrücklich festgelegt, in denen die austro mechana die Leerkassettenvergütung zurück zahlen muss, wenn sich auf den nachfolgenden Handelsstufen herausstellt, dass sie nicht zu entrichten ist.
  1. Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)
  2. Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.

Computerfestplatten - Information für gewerbliche Nutzer
Gewerbliche Nutzer, die eine Rückvergütung der URA für Computerfestplatten beantragen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die austro mechana nur in dem Ausmaß URA zurückzahlen kann, in dem sie

  • klar auf der Rechnung ausgewiesen und
  • auch an die austro mechana bezahlt wurde.

Wenn Ihr Lieferant Ihnen die URA verrechnet, mit der austro mechana jedoch aufgrund der Rechtsunsicherheit keinen Vertrag schließt und keine URA zahlt, kann keine URA refundiert werden.

Wenn Ihr Lieferant Ihnen den höheren Wiener Zeitungstarif in Rechnung stellt, weil er nicht beabsichtigt, Vertragspartner der austro mechana zu werden, dies aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholt und an die austro mechana somit den niedrigeren Vertragstarif zahlt, kann auch die austro mechana nur den niedrigeren Tarif refundieren.

Die austro mechana akzeptiert jedoch, dass für Verkäufe von Festplatten an gewerbliche bzw. institutionelle Nutzer (wie zB. Firmen, Institutionen wie Krankenhäuser und Ämter) der zahlungspflichtige Erstinverkehrbringer keine URA in Rechnung stellt. Voraussetzung dafür ist eine formelle Erklärung über die Eigenverwendung durch den gewerblichen bzw. institutionellen Nutzer. Die unterschriebene Erklärung senden Sie bitte an die austro mechana, eine Kopie dient zur Vorlage bei Ihrem Lieferanten.

Wir empfehlen daher gewerblichen Endnutzern, Festplatten unter Vorlage dieses  „Freistellungsformulars“ URA-frei zu kaufen.

Wurde die Urheberrechtsabgabe bereits an den Lieferanten bezahlt, haben gewerbliche bzw. institutionelle Nutzer natürlich weiterhin die Möglichkeit, diese von der austro mechana zurückzufordern - unter der Bedingung, dass die Höhe der URA der Lieferantenrechnung zu entnehmen ist und der Lieferant auch tatsächlich URA in dieser Höhe an die austro mechana bezahlt hat.  

Für die Geltendmachung der Rückforderung übersenden Sie uns bitte die notwendigen Unterlagen mit dem Rückzahlungsformular (pdf / xls).


Was passiert mit dem kassierten Geld ?

Die Einnahmen werden von der austro mechana monatlich nach einem festgelegten Schlüssel an die an der Leerkassettenvergütung beteiligten Verwertungsgesellschaften

verteilt. Die weitere Aufteilung an die einzelnen Rechteinhaber fällt in die Kompetenz der jeweiligen Verwertungsgesellschaft.

Der Gesetzgeber hat für alle Verwertungsgesellschaften festgelegt, dass mindestens 50 % der Gesamteinnahmen für soziale und kulturelle Zwecke (SKE) zu verwenden sind. Jede Verwertungsgesellschaft hat jährlich über die Verwendung dieser Mittel an das Bundeskanzleramt zu berichten.

Über die SKE der austro mechana berichtet deren eigene Homepage. Im SKE-Bericht sind die Gesamteinnahmen der Leerkassettenvergütung im Detail dargestellt.

50 % der Einnahmen werden individuell verteilt. Dies geschieht in der austro mechana im Wesentlichen durch Auszahlung eines prozentuellen Zuschlags auf das Tantiemenaufkommen des abgelaufenen Jahres. Die Detailregelungen finden sich in Punkt 14.7 der Allgemeinen Verteilungsbestimmungen der austro mechana.


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URA

Ansprechpartner

......................................
Peter Dienstl

Tel: +43 (0)1 717 87 650
Fax: +43 (0)1 717 87 778
......................................
Gisela Vitek
Tel: +43 (0)1 717 87 651
Fax: +43 (0)1 717 87 778

Rückzahlung

Andrea Brosch
Tel: +43 (0)1 717 87 620
Fax: +43 (0)1 717 87 778
......................................


AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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